AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird – für alle Verkaufs-, Dienstleistungs- und Liefergeschäfte der KASSALINE GmbH. Abweichende Bedingungen des Bestellers bzw. Käufers, insbesondere Einkaufsbestimmungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Erklärungen von Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Arbeitnehmern von uns, die diesen Bedingungen widersprechen, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von uns bestätigt worden sind.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder wenn dessen Ausführung von uns begonnen wird.

2. Umfang der Lieferpflicht

2.1 Für unsere Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Leistungsangaben etc. sind nur annähernd maßgebend. Die zweckmäßige Verpackung und Versandart behalten wir uns vor.

3. Lieferlisten

3.1 ie in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine gelten nur als Richtlinie und sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem die Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Lieferfrist verlängert.
3.2 Die Lieferzeit gilt als eingehalten : Wenn die Sendung unser Gebäude innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen hat. Falls sich die Auslieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Lieferfrist als eingehalten bei Meldung der Versand-bereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich an die vom Besteller genannte Lieferanschrift.
3.3 Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen unvorhergesehener Lieferhindernisse, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem von Vorlieferanten, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- und Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten usw. bei uns, Vorlieferanten oder Transportunternehmen, auch wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten. Sie berechtigen die KASSALINE GmbH, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.

4. Versand

4.1 Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wird der Versand ohne Verschulden der KASSALINE GmbH verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens der KASSALINE GmbH dem Versand gleich. Versand und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
4.2 Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so sind die Kosten der Fracht und die dazugehörenden Nebenkosten vom Käufer zu verauslagen. Der Käufer ist berechtigt, diese Kosten am Rechnungsbetrag zu kürzen. Die Angabe von Frachtkosten ist unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tag des Angebots geltenden Fracht- und Versandkosten zugrunde. Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers.

5. Gefahrenübergang

5.1 Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume der KASSALINE GmbH verlässt; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
5.2 Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den die KASSALINE GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Abnahmeverweigerung

6.1 Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so kann die ihm die KASSALINE GmbH eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist die KASSALINE GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Nettopreise in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen, sofort nach Datum der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
7.2 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, sind die Zahlungen innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungs- Betrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet.
7.3 Schecks und Akzepte werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Gutschrift erfolgt zu dem Tage, an dem wir über den Gegenwert frei verfügen können. Gebühren, Wechselsteuern, Diskont- und Inkassospesen, Wechselzinsen und ähnliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

8. Zahlungsverzug des Käufers

8.1 Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den Verzugsschaden zu ersetzen und Zinsen in der Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der für den Hauptsitz der KASSALINE GmbH zuständigen Landeszentralbank seit dem Fälligkeitstage zu entrichten.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir vorbehaltlich der weiteren Ansprüche, ohne Frist- oder Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt oder ein Scheck oder Wechsel des Käufers nicht eingelöst, so sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen und nicht fälligen Rechnungen zu fordern.
8.3 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses oder des Vergleichsverfahrens durch den Käufer ist die KASSALINE GmbH berechtigt, Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9. Gewährleistung

9.1 Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware besteht nur, wenn der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb 3 Tage nach Ablieferung der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung oder Einbau, uns schriftlich angezeigt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vertragsmäßig ausgeführt.
9.2 Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche ausschließlich wie folgt: Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern, neu zu liefern oder zu erbringen, die innerhalb von 6 (sechs) Monaten – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – vom Tage des Gefahrenübergangs gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergangs liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich unter genauerer Beschreibung des Mangels gemeldet werden.
9.3 Der Käufer hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden (Minderung), die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Ein Anspruch auf Wandlung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind selbst den eingetretenen Schaden zu beheben.
9.4 Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzgeräten oder Ersatzteilen hat uns der Käufer die angemessene Zeit und die Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelrüge befreit.
9.5 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und Verschleißteile, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und chemischer, elektronischer, elektrischer oder atmosphärischer Einflüsse entstehen.
9.6 Nimmt der Käufer ohne unsere ausdrückliche Genehmigung unsachgemäß Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten vor oder nutzt die Mängelsache, so erlischt jede Mängelhaftung.
9.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserung 3 (drei) Monate, für Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 (sechs) Monate.
9.8 Sofern eine zusätzliche Programmierung durch die Kassaline GmbH aufgrund von Angaben eines Kunden erfolgt, wir die Richtigkeit der Angaben nicht überprüft, sondern die Angaben werden als richtig unterstellt. In jedem Fall sind zusätzliche Programmierungen schriftlich zu beantragen und zu beschreiben. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit.

10. Markenerzeugnisse

10.1 Bei Bezug von Markenerzeugnissen gelten außer diesen allgemeinen Lieferungsbedingungen die “Zusätzlichen Bedingungen für den Verkauf von Markenerzeugnissen” der betreffenden Hersteller. Diese zusätzlichen Bedingungen sind Bestandteil dieser allgemeinen Lieferungsbedingungen und haben in Zweifelsfällen Vorrang.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der KASSALINE GmbH gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der KASSALINE GmbH.
11.2 Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die KASSALINE GmbH, die damit als Hersteller im Sinne des §950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- und Enderzeugnis erwirbt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren erwirbt die KASSALINE GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die Fälle einer Verbindung oder Vermischung der gelieferten Sache mit anderen beweglichen Sachen (§ 947, 948 BGB) tritt der Käufer im Voraus seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an uns ab. Für alle Fälle, in denen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren wir in diesen Waren Eigentumsrechte verlieren, tritt der Käufer der Kassaline GmbH schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
11.3 Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitet Erzeugnis im ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute sämtliche Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an Kassaline GmbH zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, solange Kassaline GmbH diese Ermächtigung nicht widerruft.

12. Haftung

12.1 Schadensersatzansprüche gegen uns aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und außervertraglichem Handeln sind ausgeschlossen und zwar unabhängig davon, ob diese Ansprüche auf ein Verschulden von uns oder unserer Organe, unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zurückgehen. Wir haften jedoch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ferner haften wir nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
12.2 Unsere Haftung ist unabhängig vom Rechtsgrund auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.

13. Rückstrittsrecht

13.1 Wird uns die Lieferung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtssätze mit folgender Maßgabe:
Beruht die Unmöglichkeit auf einem Grund, den wir zu vertreten haben, so ist der Käufer ausschließlich berechtigt, unter Rückforderung seiner bereits erbrachten Gegenleistung vom Vertrag zurückzutreten. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziffer 3.5. die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Der Käufer verzichtet auf Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als diese Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
14.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns und dem Käufer bevollmächtige Vertreter.
14.3 Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist der Ort der Hauptniederlassung der KASSALINE GmbH.
14.4 Die Unwirksamkeit einzelner Punkte hat nicht die Unwirksamkeit aller Bestimmungen zur Folge. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.